Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenzaimpfung

  • für alle Personen ab 60 Jahre,
  • für alle Schwangeren, die während der Influenzasaison schwanger sind (siehe “Warum wird die saisonale Influenzaimpfung auch für Schwangere empfohlen?“),
  • für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV) sowie
  • für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen.

Außerdem sollten
  • Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal) und
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können, geimpft werden.

Ebenso geimpft werden sollten Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln (die Impfung schützt zwar nicht vor der Vogelgrippe, aber es werden damit problematische Doppelinfektionen vermieden).
Stand: 27.08.2013